Urteil gegen „Compact“: Das gerichtsfeste Verbot ist ein gefährliches Trugbild

Als „Bundesregierungs-Besieger“ setzte sich Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung in Leipzig in Szene. Die verbreitete Kommentatorenfloskel von der „Klatsche“ sollte dem Sportjournalismus überlassen bleiben.

Folgt aus der Aufhebung des „Compact“-Verbots, dass die Exekutive gegen Verfassungsfeinde nur zweifelsfrei gerichtsfeste Maßnahmen ergreifen darf? Diese Idee von Sicherheit würde den Rechtsstaat zur Ohnmacht verurteilen.

Quelle FAZ