Urteil: Klopfen gegen Wohnungsdecke wegen angeblichen Lärms ist keine Notwehr

Klopfen gegen angeblichen Lärm ist keine Notwehr, entschied das Amtsgericht München. (Symbolbild)

Eine Frau fühlt sich von der Nähmaschine ihrer Nachbarin gestört – und klopft immer wieder an die Wohnungsdecke. Das war nicht gerechtfertig, urteilt nun das Amtsgericht München: Sie muss 300 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Quelle FAZ