Urteil zu Spähsoftware: Karlsruhe: Einsatz von „Staatstrojanern“ nur bei schweren Straftaten zulässig

Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.

Quelle FAZ