Urteil zu Spähsoftware: Karlsruhe: Quellen-TKÜ und „Staatstrojaner“ weitgehend verfassungsgemäß

Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.

Quelle FAZ