Urteil zu Sylt-Video rechtskräftig: Berufung vor dem OLG München zurückgezogen

Die „Bild“-Zeitung durfte die Feiernden, die bei einer Party auf Sylt rechtsradikale Parolen grölten, zeigen. Ein Betroffener zog die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München zurück.

Quelle FAZ