Verbot von Roman: Galerist Johann König scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der Galerist Johann König und seine Ehefrau scheitern mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Der Roman „Innerstädtischer Tod“ von Christoph Peters, in dem sie sich wiedererkannten, kann demnach nicht im einstweiligen Verfahren verboten werden.

Quelle FAZ