
Eine Berliner Eigentümerin wurde von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt. In Karlsruhe reichte sie Beschwerde ein. Die sei unbegründet, entschied das Gericht.
Meldungen der Tagespresse

Eine Berliner Eigentümerin wurde von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt. In Karlsruhe reichte sie Beschwerde ein. Die sei unbegründet, entschied das Gericht.
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