Verfassungsgericht weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Bundestagswahl ab

BSW-Chefin Sahra WAgenknecht spricht am Donnerstag im Bundestag.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht für eine Neuauszählung der bei der Bundestagswahl abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit.

Quelle FAZ