Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Fähnchen der AfD bei einer Veranstaltung in Greding

Der bayerische Landesverband der AfD ist mit seiner Klage gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht München hat sie zurückgewiesen.

Quelle FAZ