
Das Verwaltungsgericht Neustadt sagt, die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sei nicht befugt, Netzprovider anzuweisen, sie sollten die Pornoseiten Pornhub und Youporn sperren. Die Medienaufsicht geht nun in die zweite Instanz.
Meldungen der Tagespresse

Das Verwaltungsgericht Neustadt sagt, die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sei nicht befugt, Netzprovider anzuweisen, sie sollten die Pornoseiten Pornhub und Youporn sperren. Die Medienaufsicht geht nun in die zweite Instanz.
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