Was folgt juristisch aus der AfD-Hochstufung?

Worauf muss sich die AfD einstellen?

Der Verfassungsschutz nennt die AfD öffentlich nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“. An der grundsätzlichen Einschätzung ändert das nichts. Die Entscheidung wirft gewichtige Fragen auf – für Staat, Gesellschaft und nicht zuletzt für die Partei und ihre Mitglieder selbst.

Quelle FAZ