Weltweite FBI-Operation: Karlsruhe lehnt Beschwerde zu Anom-Chats ab

Chats des Kryptodiensts Anom sind als Beweismittel zulässig. Das entschied Karlsruhe – bevor die F.A.Z. die fragwürdigen Hintergründe der Operation enthüllte.

Quelle FAZ