„Das ist eigentlich der klassische Fall von Befangenheit“ – Staatsrechtler kritisiert Richter

Das Innenministerium hat den israelfeindlichen Slogan „From the river to the sea“ zusammen mit der Hamas verboten. Ein Berliner Gericht hält die Parole aber nicht für strafbar. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kommentiert das Urteil.

Quelle WELT