Die Staatsanwaltschaft und die Flucht der „Frau Liebich“

Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe nicht angetreten, sondern ist vermutlich ins Ausland geflohen. Der Fall wirft die grundsätzliche Frage auf, ob man Verurteilten nicht rechtzeitig den Reisepass wegnehmen sollte.

Quelle WELT