Eine Drohung an alle Menschen in der EU

Wegen „prorussischer“ Meinungsäußerungen verhängt die EU Sanktionen gegen Einzelpersonen. Ein Staatsrechtsprofessor urteilt: Die Maßnahme verletzt mehrere Grundsätze des Rechtsstaats – und widerspricht einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle WELT