EuGH hält kompletten Leistungsentzug für Asylbewerber für unzulässig

Italien wollte einem Asylbewerber und seinem Kind sämtliche Leistungen streichen, weil sie nicht umziehen wollten. Der Europäische Gerichtshof urteilt: Ein kompletter Leistungsentzug ist unverhältnismäßig. Auch ein weiteres Urteil sorgt für Aufsehen.

Quelle WELT