Gericht darf non-binäre Person mit „Sehr geehrter Herr“ ansprechen

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar: Es ist einem Gericht gestatte, eine nicht binäre Person mit „sehr geehrter Herr“ anschreiben. Zuvor war ein Antrag von jemandem mit einem gestrichenen Geschlechtseintrag eingegangen.

Quelle WELT