Gericht weist Klagen gegen „Correctiv“ ab – wörtlich wurde nicht über „Vertreibung“ gesprochen

Das Landgericht Hamburg erlaubt dem Portal „Correctiv“ Aussagen über zwei Teilnehmer des Potsdamer Treffens zu verbreiten. Die Richter stellten aber fest, dass in Potsdam nicht wörtlich über „Vertreibungen“ und „Ausweisungen“ gesprochen worden sei.

Quelle WELT