Internet-Portal darf Ryanair nicht öffentlich schlechtmachen

Bei längeren Flugverspätungen können Passagiere ihre Entschädigungen auch mithilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Diese müssen sich bei ihren Werbeaussagen aber zurückhalten – und im eigenen Auftreten auch etwas ändern, urteilt ein Hamburger Gericht.

Quelle WELT