Kleinste Spuren können Täter überführen – aber nur fast immer

Am 5. September 1990 erklärte der Bundesgerichtshof den DNA-Beweis im Strafrecht für zulässig. Für Ermittler war das erst 1984 per Zufall entdeckte Verfahren ein wesentlicher Fortschritt. Doch manche wissenschaftlich mögliche Einsatzzwecke bleiben in Deutschland verboten.

Quelle WELT