Mit diesen Zitaten begründet das Gericht das Redeverbot für Björn Höcke

Björn Höcke wird untersagt, bei einer Wahlveranstaltung in Bayern eine Rede zu halten. WELT liegt der entsprechende Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vor. Es beruft sich auf eine „hinreichend gefestigte Gefahrenprognose“ bezüglich des Thüringer AfD-Chefs.

Quelle WELT