Nabu gewinnt Klage – Gericht verbietet Einsatz von Streusalz für Privatpersonen

Streusalz ist trotz anhaltender Glätte in der Hauptstadt für Privatpersonen wieder tabu: Der Nabu hat gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats geklagt – und gewonnen. Die Verkehrssenatorin erinnert Grundstückseigentümer an ihre Räumpflicht.

Quelle WELT