Reicht „gesichert rechtsextremistisch“ für AfD-Verbot aus? Gutachten gibt Antwort

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet die AfD als „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung ein. Wäre das nach gerichtlicher Bestätigung eine ausreichende Grundlage für ein Parteiverbot? Eine neue juristische Expertise kommt zu einem klaren Schluss.

Quelle WELT