Schon der Anschein von Befangenheit genügt, um gegen Art. 6 EMRK zu verstoßen

Im Schatten des NPD-Verbotsverfahrens „liberalisierte“ der Bundestag die Regeln zur Befangenheit von Verfassungsrichtern. Ein Fehler, wie der Fall Brosius-Gersdorf zeigt – schreibt WELT-Kolumnist Peter Gauweiler.

Quelle WELT