Weil Frau Waseem keine Chance hat, darf „Frau Schneider“ lügen

Eine Mietinteressentin pakistanischer Herkunft bewarb sich vergeblich um Besichtigungstermine. Als „Frau Schneider“ dagegen hatte sie Erfolg. Der Bundesgerichtshof verurteilt den Makler zu Schadenersatz – und gibt einen wichtigen Hinweis zu Informationspflichten der Mieter.

Quelle WELT