„Wir hätten ja nichts davon, wenn wir sie jahrelang einsperren“, sagt der Staatsanwalt

Eine junge Serbin ergaunert sich mit angeblich übernatürlichen Kräften gewaltige Summen. So auch von Stefan M., dem sie die Befreiung von einem „Fluch“ verspricht. In Haft muss die „Heilerin“ aber nicht – die Anklage nennt einen bemerkenswerten Grund.

Quelle WELT