Bundesgerichtshof: Freispruch des Landgerichts Hanau zu Sektenmord aufgehoben

Mordanklage: Die Hanauer Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Susanne Wetzel (links) hat die Mutter des erstickten Jungen schuldig gesprochen.

Ein Vierjähriger ist 1988 in Hanau einen Sack gesteckt worden und ist erstickt. Der Mutter wurde Mord vorgeworfen, das Landgericht Hanau hat sie davon 2022 freigesprochen. Nun muss die Frau doch noch einmal vor Gericht.

Quelle FAZ