Hätte der Kanzler den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden vor sich selbst schützen dürfen, vielleicht sogar müssen? Das Grundgesetz und der liebe Gott sehen das wohl anders.
Meldungen der Tagespresse
Hätte der Kanzler den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden vor sich selbst schützen dürfen, vielleicht sogar müssen? Das Grundgesetz und der liebe Gott sehen das wohl anders.
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