Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme“ vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dies, doch das Gericht in Köln kommt nun zu einem anderen Urteil.
Meldungen der Tagespresse
Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme“ vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dies, doch das Gericht in Köln kommt nun zu einem anderen Urteil.
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