Führungskräfte unterhalb der Geschäftsleitung sind dazu verpflichtet, ihre Zuständigkeitsbereiche zu überwachen, zu kontrollieren und vor Schaden zu bewahren. Das gilt auch ohne besondere vertragliche Regelungen.
Meldungen der Tagespresse
Führungskräfte unterhalb der Geschäftsleitung sind dazu verpflichtet, ihre Zuständigkeitsbereiche zu überwachen, zu kontrollieren und vor Schaden zu bewahren. Das gilt auch ohne besondere vertragliche Regelungen.
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