Endet ein Kündigungsschutzprozess mit Vergleich, dürfen Beschäftigte ihr Zeugnis oft selbst entwerfen. Der Arbeitgeber darf es nur mit wichtigem Grund ändern. Doch dieses Vorgehen sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Meldungen der Tagespresse
Endet ein Kündigungsschutzprozess mit Vergleich, dürfen Beschäftigte ihr Zeugnis oft selbst entwerfen. Der Arbeitgeber darf es nur mit wichtigem Grund ändern. Doch dieses Vorgehen sollte ausdrücklich vereinbart werden.
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