Die frühere Krankenschwester hatte die Tötung ihrer Kinder gestanden, laut ihrem Anwalt war sie aber schuldunfähig. Die Geschworenen können sich nicht einigen.
Meldungen der Tagespresse
Die frühere Krankenschwester hatte die Tötung ihrer Kinder gestanden, laut ihrem Anwalt war sie aber schuldunfähig. Die Geschworenen können sich nicht einigen.
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