Steuerfalle Berliner Test

Aktien, Anleihen, Sparbücher, Immobilien: Wenn Vermögen vererbt wird, gibt es einiges zu beachten.

Wer seinen Partner als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzt, verschenkt steuerliche Freibeträge. Auch wird auf das Erbe mitunter zweimal Erbschaftsteuer fällig. Dies lässt sich vermeiden.

Quelle FAZ