
Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen Familiengeld klar. Der Freistaat drängt auf eine Änderung des EU-Rechts.
Meldungen der Tagespresse

Familienleistungen dürfen grundsätzlich nicht nach den Lebenshaltungskosten in den EU-Mitgliedstaaten geschichtet werden, stellt der EuGH in seinem Urteil zum bayerischen Familiengeld klar. Der Freistaat drängt auf eine Änderung des EU-Rechts.
Copyright © 2026 PRESSEREVUE.de
Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis auf unserer Website zu verbessern. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Verwalten Sie unten Ihre Cookie-Einstellungen:
Unverzichtbare Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich.