Urteil zu Internetgigant: BGH bestätigt Amazons „überragende marktübergreifende Bedeutung“

Zahlreiche Pakete liegen im Warenausgang in einem Amazon-Logistikzentrum in Niedersachsen.

Bereits 2022 hat das Bundeskartellamt dem Online-Riesen eine zu hohe Marktmacht unterstellt. Der Bundesgerichtshof hat dem Kartellamt nun recht gegeben.

Quelle FAZ