![Verwaltungsgericht entscheidet: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden Verwaltungsgericht entscheidet: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden](https://i0.wp.com/media0.faz.net/ppmedia/aktuell/politik/1438181393/1.9753178/article_teaser/sahra-wagenknecht-bei-einem.jpg?w=716&ssl=1)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollte in der „Wahlarena“ der ARD auftreten. Dem WDR erscheint die Partei dafür aber nicht bedeutend genug. Das Verwaltungsgericht Köln sagt: Das geht in Ordnung.
Meldungen der Tagespresse
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wollte in der „Wahlarena“ der ARD auftreten. Dem WDR erscheint die Partei dafür aber nicht bedeutend genug. Das Verwaltungsgericht Köln sagt: Das geht in Ordnung.
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