Anteil ausländischer Gefangener in deutschen Haftanstalten weiter gestiegen
Im Jahr 2026 befanden sich mehr als 27.000 ausländische Häftlinge in deutschen Gefängnissen. Dies geht aus einer Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) hervor, die auf Daten aller 16 Justizministerien basiert. Demnach machen ausländische Inhaftierte inzwischen 44,8 Prozent der gesamten Gefängnisbevölkerung inklusive Untersuchungshaft aus.
Zum Stichtag im März 2026 waren insgesamt 60.408 Personen in Haft, wobei Menschen mit deutscher sowie doppelter Staatsbürgerschaft statistisch als Deutsche gezählt werden.
Regionale Unterschiede bei ausländischen Gefangenen
Der Anteil ausländischer und staatenloser Insassen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei etwas über 30 Prozent. Die Verteilung variiert jedoch stark zwischen den Bundesländern:
- In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Anteil ausländischer Gefangener bereits über 50 Prozent.
- Die höchsten prozentualen Werte verzeichnen die Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent).
- Deutlich niedriger ist der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent), wo nur etwa jeder vierte Häftling keinen deutschen Pass besitzt.
Herausforderungen im Strafvollzug
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt vor einer Überforderung der Haftanstalten durch die zunehmende Zahl ausländischer Gefangener. René Müller, Bundesvorsitzender des BSBD, bezeichnet Sprachbarrieren als zentrales Problem. Diese erschwerten die Resozialisierung und den Zugang der Mitarbeiter zu den Insassen erheblich.
Darüber hinaus steige das Aggressionspotenzial aufgrund der Verständigungsschwierigkeiten. Müller weist zudem auf die Gefahr hin, dass sich Subkulturen innerhalb der Gefängnisse bilden könnten, insbesondere eine Radikalisierung muslimischer Gefangener.
Um die Situation besser kontrollieren zu können, fordert der BSBD eine personelle Aufstockung. Nur so könnten Gefangene besser überwacht und problematische Gruppen voneinander getrennt werden. Müller betont, dass es nicht akzeptabel sei, wenn Häftlinge bei ihrer Entlassung krimineller seien als beim Haftantritt.
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