Der Wolfsbeschluss bedeutet jetzt nicht „Feuer frei“

Straubinger Tagblatt [Newsroom]
Straubing (ots) – Die Aufnahme ins Jagdrecht bedeutet ausdrücklich kein „Feuer frei“ auf den Wolf. Er darf auch in Zukunft nicht beliebig bejagt werden. Es gibt ein klares Regelwerk mit Schonzeiten, Abschussplänen, Zuständigkeiten und … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell