Disziplinarverfahren gegen AfD-Landratskandidaten Uwe Arendt eingeleitet
Die Polizeiinspektion Halle hat ein Disziplinarverfahren gegen Uwe Arendt, den AfD-Kandidaten für das Amt des Landrates im Saalekreis (Sachsen-Anhalt), eröffnet. Dem 58-jährigen Kriminalhauptkommissar wird vorgeworfen, während einer mehrmonatigen Krankschreibung seine beamtenrechtlichen Pflichten verletzt zu haben. Dies berichtet die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Samstagausgabe.
Politische Aktivitäten während der Krankschreibung
Nach Angaben der Verfügung zur Einleitung des Verfahrens war Arendt von Ende Juli des Vorjahres bis Mitte April krankgeschrieben. Trotz dieser Krankschreibung soll er politisch aktiv gewesen sein. Als Mitglied des Kreistages und Stadtrat in Merseburg habe er an 15 Sitzungen teilgenommen und an Wahlkampfveranstaltungen mitgewirkt. Dazu zählen unter anderem ein „Triell“ mit anderen Kandidaten Ende März sowie ein Wahlforum Anfang April in Merseburg.
Darüber hinaus habe Arendt Veranstaltungen im Kreis besucht und entsprechende Videos in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Insgesamt sind etwa 20 Beiträge bekannt, in denen er unter anderem für den AfD-Spitzenkandidaten zur Landtagswahl, Ulrich Siegmund, wirbt. Dabei wird Arendts Beruf als Polizeibeamter als Argument für seine politische Erfahrung hervorgehoben.
Untersuchung wegen Nebentätigkeit als DJ
Zusätzlich wird gegen Arendt wegen einer Nebentätigkeit ermittelt. Unter dem Künstlernamen „DJ Eddy“ tritt er regional auf Festen auf. In einem Video kündigte er eine musikalische Mitwirkung bei einer Osterveranstaltung in Merseburg an, deren tatsächliche Durchführung derzeit überprüft wird.
Obwohl Arendt diese Nebentätigkeit bereits 2017 von seinem Arbeitgeber genehmigt bekam, wurde ihm damals ausdrücklich untersagt, diese während einer Dienstunfähigkeit auszuüben. Die laufenden Ermittlungen prüfen nun, ob Arendt gegen diese Anordnung sowie gegen beamtenrechtliche Pflichten hinsichtlich seiner Gesundheitspflege und seines vertrauenswürdigen Verhaltens verstoßen hat und somit ein Dienstvergehen begangen wurde.
Arendt selbst äußerte sich gegenüber der Zeitung lediglich mit den Worten: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Das Landesinnenministerium verweigerte eine Stellungnahme mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beamten.
Beamtenrechtliche Vorgaben zum Verhalten während Krankheit
- Beamte müssen ihr privates Verhalten so gestalten, dass ihre Dienstfähigkeit nicht durch Überlastung in der Freizeit beeinträchtigt wird.
- Im Krankheitsfall sind sie verpflichtet, aktiv zur Genesung beizutragen.
- Jegliche Aktivitäten, die den Heilungsprozess verzögern könnten, sind zu unterlassen.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 stellte klar, dass langzeiterkrankte Beamte gegen ihre Wohlverhaltenspflicht verstoßen, wenn sie trotz Krankschreibung aktiv Wahlkampf betreiben. Es sei widersprüchlich, wenn ein Beamter wegen Krankheit dem Dienst fernbleibt, sich aber gleichzeitig in der Lage sieht, ein anspruchsvolles politisches Amt auszuüben.
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Mitteldeutsche Zeitung
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