Europäisches Recht darf bei Zurückweisungen kein Vorwand für Untätigkeit sein

Straubinger Tagblatt [Newsroom]
Straubing (ots) – Dass ein juristisches Scheitern möglich ist, muss die Ampel-Regierung selbstverständlich in ihre Überlegungen einbeziehen. Aber: Solange es nicht sicher ist, ob Zurückweisungen an den Grenzen tatsächlich verfassungs- und … Lesen Sie hier weiter…

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