Nicht zu streng / Die Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) kommentiert das Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

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Heidelberg (ots) – Wer kein Mitglied einer christlichen Konfession ist, braucht sich auf manche Stelle gar nicht erst zu bewerben. Das ist aus Sicht der Gleichberechtigung starker Tobak. Bei einem privaten Arbeitgeber in der freien Wirtschaft oder … Lesen Sie hier weiter…

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