Tankstellen in NRW verstoßen gegen Spritpreisregelung ohne Konsequenzen

Verstöße gegen Spritpreisregel in Nordrhein-Westfalen bleiben ohne Sanktionen

In Nordrhein-Westfalen wurden seit Anfang April 2.634 unzulässige Preiserhöhungen an 447 Tankstellen festgestellt. Diese Zahlen stammen aus einer Auswertung des Bundeskartellamts. Trotz der zahlreichen Verstöße gegen die gesetzliche Kraftstoffpreisanpassung bleiben bislang jedoch alle Fälle ohne Konsequenzen.

Fehlende Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten

Der Grund für das Ausbleiben von Sanktionen liegt darin, dass in Nordrhein-Westfalen bislang keine Behörde für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist. Das Verbraucherschutzministerium teilte gegenüber der Neuen Westfälischen mit, dass derzeit die notwendigen Regelungen zur Umsetzung geprüft werden. Dazu gehört auch die Festlegung einer zuständigen Vollzugsbehörde. Ein konkreter Zeitplan für diese Maßnahmen wurde jedoch nicht genannt.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

  • Verstöße gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
  • Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung der Regelungen, ist jedoch nicht für die Verfolgung der Verstöße zuständig.
  • Die Zuständigkeit für die Ahndung liegt bei den Bundesländern, von denen bisher nur wenige entsprechende Behörden benannt haben.

Kritik vom ADAC

Der ADAC äußerte deutliche Kritik an der aktuellen Situation. Andreas Hölzel, Sprecher des Automobilclubs, erklärte gegenüber der Neuen Westfälischen: „Ohne unmittelbare Sanktionen verliert die Regelung ihre Wirkung. So wie es derzeit gehandhabt wird, ist die Vorschrift ein zahnloser Tiger.“

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24337620_Spritpreisregel-in-OWL-Warum-derzeit-kein-einziger-Verstoss-geahndet-wird.html

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