Verbesserte Hebammenversorgung durch neuen Hebammenhilfevertrag

Verbesserte Versorgung von Schwangeren durch neuen Hebammenhilfevertrag

Ein Jahr nach Einführung des bundeseinheitlichen Hebammenhilfevertrags hat sich die Betreuung von Schwangeren deutlich verbessert. Laut Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat sich der Anteil der Eins-zu-eins-Betreuungen in der entscheidenden Geburtsphase von 25 auf 50 Prozent erhöht. Dies stellt eine signifikante Steigerung der Versorgungsqualität dar.

Regelungen und Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags

Der Vertrag, der am 1. November 2025 in Kraft trat, regelt die Betreuung durch rund 18.000 freiberufliche Hebammen bundesweit. Er führte zu einer Reduzierung bürokratischer Hürden und einer verbesserten Vergütung der Hebammen. Stoff-Ahnis betonte, dass trotz rückläufiger Geburtenzahlen die Hebammen in der Versorgung bleiben konnten und die Betreuungsquote dadurch gesteigert wurde.

Erhöhte Vergütung und Versorgungsdichte

  • Die Stundenvergütung für außerklinische Tätigkeiten stieg um über 33 Prozent auf etwa 74 Euro.
  • Die Vergütung für Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus hat sich mit 85,40 Euro pro Stunde mehr als verdoppelt.
  • Die Versorgungsdichte erhöhte sich von 22,7 Hebammen pro 1.000 Geburten im Jahr 2023 auf aktuell 28,5 Hebammen pro 1.000 Geburten.

Parallel dazu werden die Ausgaben der Krankenkassen für Hebammenhilfe im Jahr 2026 voraussichtlich auf 850 Millionen Euro steigen.

Veränderte Betreuungsmodelle

Die Anzahl der sogenannten Begleit-Beleghebammen, die Frauen durchgehend von der Schwangerschaft bis zum Wochenbett betreuen, hat sich innerhalb eines Jahres von 250 auf etwa 550 mehr als verdoppelt. Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Dienst-Beleghebammen, die im Schichtsystem arbeiten, zurückgegangen.

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