Verbesserte Versorgung von Schwangeren durch Hebammenhilfevertrag
Ein Jahr nach Einführung des bundeseinheitlichen Hebammenhilfevertrags hat sich die Betreuung von Schwangeren spürbar verbessert. Laut Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat sich der Anteil der Eins-zu-eins-Betreuungen während der entscheidenden Geburtsphase von 25 auf 50 Prozent erhöht. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Qualität der Versorgung dar.
Regelungen und Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags
Der am 1. November 2025 in Kraft getretene Vertrag standardisiert die Betreuung durch die rund 18.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland. Er hat zu einer Reduzierung bürokratischer Hürden und einer verbesserten Vergütung geführt. Stoff-Ahnis betont, dass es dadurch gelungen sei, trotz rückläufiger Geburtenzahlen die Hebammenversorgung aufrechtzuerhalten und die Betreuungsquote zu steigern.
- Die Stundenvergütung für außerklinische Tätigkeiten erhöhte sich um etwa 33 Prozent auf rund 74 Euro.
- Die Vergütung für Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus stieg auf 85,40 Euro pro Stunde und hat sich somit mehr als verdoppelt.
Entwicklung der Versorgungsdichte und Ausgaben
Obwohl die Zahl der freiberuflichen Hebammen konstant bleibt, führt die sinkende Geburtenrate zu einer höheren Versorgungsdichte. Diese stieg von 22,7 Hebammen pro 1.000 Geburten im Jahr 2023 auf aktuell 28,5. Gleichzeitig werden die Ausgaben der Krankenkassen für Hebammenhilfe im Jahr 2026 voraussichtlich 850 Millionen Euro erreichen.
Veränderungen bei Begleit- und Dienst-Beleghebammen
Die Anzahl der Begleit-Beleghebammen, die Frauen durch Schwangerschaft und Wochenbett kontinuierlich betreuen, hat sich innerhalb eines Jahres von 250 auf etwa 550 mehr als verdoppelt. Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Dienst-Beleghebammen, die im Schichtsystem arbeiten, zurückgegangen.
Pressekontakt
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207

