Einspruch Exklusiv: Warum das neue Gutachten über die AfD noch immer keine Gewissheit liefert
Posted in FAZ

Einspruch Exklusiv: Warum das neue Gutachten über die AfD noch immer keine Gewissheit liefert

Wissen wir jetzt wirklich mehr über die AfD? Die Gesellschaft für Freiheitsrechte sagt Ja – und verteidigt ihr Gutachten gegen Kritik. Und dennoch bleiben Zweifel….

Einspruch Exklusiv: Die Erkenntnislücke in Sachen AfD schließen
Posted in FAZ

Einspruch Exklusiv: Die Erkenntnislücke in Sachen AfD schließen

Warum die Kritik an dem Parteiverbotsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte nicht überzeugt. Eine Antwort der Verantwortlichen. Quelle FAZ

Einspruch Exklusiv: Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt
Posted in FAZ

Einspruch Exklusiv: Warum das neue AfD-Parteiverbotsgutachten nicht überzeugt

Ein Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ will Klarheit über die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens schaffen. Doch politische Missbilligung allein begründet noch keine Verfassungswidrigkeit. Quelle FAZ

„Da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz“ – so begründen die Gutachter ihre Einschätzung zur AfD
Posted in WELT

„Da hilft nur der harte Schlagstock-Einsatz“ – so begründen die Gutachter ihre Einschätzung zur AfD

Die AfD missachtet systematisch die Menschenwürde und gefährdet die demokratische Grundordnung – so lautet der Befund eines neuen Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Tausende Belege…

Leiter von NGO kritisiert AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als „rechtlich unvollständig“
Posted in WELT

Leiter von NGO kritisiert AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als „rechtlich unvollständig“

Laut dem Leiter des Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz „nur auf die Muslimfeindlichkeit und das ethnisch-kulturelle Volksverständnis“ der AfD…

Grundgesetz: Gutachten sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot
Posted in SZ

Grundgesetz: Gutachten sieht gute Chancen für ein AfD-Verbot

Die Partei sei „nachweislich verfassungswidrig“. Zu diesem Schluss kommen Juristen der Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte und begründen das auf 1500 Seiten. Quelle SZ