Union und SPD planen umfassende Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten
Frankfurt (ots) – Die geplante Erweiterung der Kompetenzen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durch Union und SPD erfordert eine sorgfältige Prüfung. Insbesondere wird dabei die bisherige klare Trennung zwischen Geheimdienst- und Polizeiarbeit infrage gestellt – ein Grundsatz, der nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus gesetzlich verankert wurde.
Grundrechte und Schutz der Privatsphäre in Gefahr
Mit den Vorhaben der Regierungsparteien sind auch zentrale Freiheitsrechte betroffen, darunter die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Schutz der Telekommunikation sowie das Berufsgeheimnis von Therapeutinnen und Therapeuten. Die Demokratie steht vor der Herausforderung, ihre Widerstandsfähigkeit zu beweisen, ohne dabei die Grundwerte eines liberalen Rechtsstaats zu gefährden.
Rechtsstaatliche Prinzipien müssen gewahrt bleiben
Auch in Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken darf die Rechtsstaatlichkeit nicht aufgegeben werden. Eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger einer unbegrenzten Kontrolle unterworfen werden. Angst darf nicht die Grundlage politischer Entscheidungen sein, denn die Verteidigung der freiheitlichen Ordnung darf nicht zu deren Zerstörung führen.
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