Arbeitsrecht: Samuel Koch erringt Teilerfolg im Prozess um „Wetten, dass..?“-Unfall

Der Sturz des Schauspielers, seit dem er im Rollstuhl sitzt, sei zwar kein Arbeitsunfall eines herkömmlich Beschäftigten gewesen, urteilt das Bundessozialgericht. Womöglich greift aber doch ein Versicherungsschutz – das muss nun das Landessozialgericht klären.

Quelle SZ

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