Presserecht: Stefan Kuntz gewinnt gegen „Bild“ vor Gericht

„Bild“ und andere Springer-Medien dürfen nicht länger den Verdacht verbreiten, der ehemalige HSV-Vorstand Stefan Kuntz habe Frauen belästigt. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg hatten sie dafür keine Belege.

Quelle SZ

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