Er hatte eine Neubewertung seiner Schulleistungen beantragt – weil hunderte Stunden Unterricht ausgefallen seien. Nun hat ein Gericht in Rheinland-Pfalz die Klage abgewiesen.
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Er hatte eine Neubewertung seiner Schulleistungen beantragt – weil hunderte Stunden Unterricht ausgefallen seien. Nun hat ein Gericht in Rheinland-Pfalz die Klage abgewiesen.
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