Kein Schmerzensgeld wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

Hochzeitsfotos sollten das Paar glücklich machen – das ist aber nicht immer der Fall.

Was tun, wenn einem die Hochzeitsfotos des Fotografen nicht gefallen? Ein Gericht in Köln hat geurteilt: Schmerzensgeld gibt es für die bloße Enttäuschung nicht – dafür muss etwas anderes erfüllt sein.

Quelle FAZ